• Du willst wissen, wie dich die Badische Landeskirche in deinem Dienst unterstützt?
  • Du hast Fragen zur Büroausstattung oder Dienstkleidung?
  • Wie werden Fortbildungen, Supervision oder Coaching beantragt?
Von Informationen zu Arbeitszeitregelungen über Dienstfahrten bis zu Vertretungsregelungen findest du alles wichtige hier zusammengefasst:
 
 
 
Pfarrer*in
Lehrvikar*in
Pfarrer*in im Probedienst
Diakon*in
 
Die Infos gelten für alle Berufsgruppen, wenn keine Icons abgebildet sind.
Dir fehlt eine wichtige Info? Dann freuen wir uns über einen Hinweis an himmlische-berufe@ekiba.de  
 
Welche Regelungen gibt es für meine Arbeitszeit?
In den Kooperationsräumen steht Pfarrer*innen und Diakon*innen als Tool ein "Digitaler Aufgabenplaner" (auch Terminstundenmodell) für die Verteilung ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten zur Verfügung. Es unterstützt bei der gerechten Aufgabenverteilung im Team, klärt Zuständigkeiten und kann dabei helfen, die eigene Arbeitszeit zu begrenzen.
Ausführliche Erläuterungen sind in der Arbeitshilfe auf ekiba.de zu finden.

Ein quantifizierter Dienstplan ermöglicht die Beschreibung bei Teildienstaufträgen und Wiedereingliederungen nach Krankheitszeiten. Die Dienstgruppenverordnung sieht die Erstellung eines Dienstplans verbindlich vor.
 
 
 
Am Anfang deines Lehrvikariats wird ein individueller Ausbildungsplan und eine Dienstbeschreibung mit dir besprochen und vereinbart.
 
 
 
Etwa acht bis zwölf Wochen nach Dienstbeginn wirst du bzw. der Ältestenkreis angeschrieben, mit der Bitte einen Dienstplan zu erstellen.
Muster:
 
Der Dienstplan wird nach den örtlichen Gegebenheiten (Aufgaben) und nach den Vorgaben der vorgeschriebenen 39,0 Stunden-Woche angefertigt (19,5 Stunden / Woche bei halbem Deputat).
 
Nach der Genehmigung im Ältestenkreis / Kirchengemeinderat wird dein Dienstplan über den Dienstweg (Dekanat / Schuldekanat) an den Evangelischen Oberkirchenrat weitergeleitet und dort final genehmigt.
 
Gut zu wissen:
Im Kooperationsraum arbeiten Pfarrer*innen und Diakon*innen in einer Dienstgruppe zusammen und verständigen sich über die Aufgabenverteilung in einem gemeinsamen Dienstplan.
 
Kann ich über die Landeskirche Bikeleasing nutzen?
Ja, denn für alle landeskirchliche Mitarbeitende hat die Landeskirche einen Vertrag mit dem Anbieter Bikeleasing-Service geschlossen.
  • Die Leasinglaufzeit für ein Rad beträgt 36 Monate, danach kann es bei Bedarf gekauft, zurückgegeben – oder ein Vertrag für ein neues Leasing-Rad abgeschlossen werden.
  • Auf bikeleasing.de sind alle teilnehmenden Fahrradhändler vor Ort gelistet. Die Auswahl und Beratung erfolgen dann direkt im Geschäft.
  • Pro Person und Haushalt können maximal zwei Räder geleast werden.
  • Fahrradleasing wird über Gehaltsumwandlung abgewickelt.
  • Das Angebot gilt für alle hauptamtlich bei der Landeskirche Beschäftigten mit wenigen Ausnahmen.
 
Keine Möglichkeit, ein Fahrrad zu leasen, haben derzeit:
  • Auszubildende und Studierende
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Mitarbeitende in der Probezeit
  • Mitarbeitende mit befristeten bzw. bereits gekündigten Arbeitsverhältnis, welches innerhalb der Leasinglaufzeit endet
  • Mitarbeitende, deren Renten- bzw. Pensionseintritt innerhalb der Leasinglaufzeit beginnt
  • Mitarbeitende, deren Elternzeit bereits bekannt ist
  • Mitarbeitende mit einer Lohnpfändung
Weitere Infos und den Firmencode erfährst du über deine*n Dienstvorgesetzte*n.
 
Gute Fahrt!
 
Wer ist für die Ausstattung meines Büros zuständig?
 
Bei Pfarrer*innen ist die jeweilige Pfarrgemeinde für die Bereitstellung und Ausstattung des Arbeitsplatzes zuständig.
Hinweise zu den Amtsräumen sowie zur technischen Ausstattung von Pfarrämtern und zu Diensthandys finden sich in der Handreichung Dienstwohnung.
 
 
 
Diakon*innen wird durch die Pfarr- oder Kirchengemeinde ein angemessener Arbeitsplatz (Dienstzimmer) gestellt. Dazu gehört die technische Ausstattung (Notebook / PC, Telefon).
 
Mit deiner Anstellung wird das Team der IT informiert, so dass du deine dienstliche E-Mail-Adresse zeitnah per Mail zugeschickt bekommst (Vorname.Nachname@kbz.ekiba.de).
Kontakt IT-Support der Landeskirche: support@ekiba.de   
 
Ich möchte einen Einladungsflyer erstellen: Wo finde ich Vorlagen und Material dazu?
Für den Gemeindebrief, Präsentationen oder Visitenkarten stellt das Zentrum für Kommunikation digitale Vorlagen im Corporate Design der EKIBA zur Verfügung, die du dir kostenlos herunterladen und verwenden kannst: 
Materialien (ekiba.de)
 
Das Zentrum für Kommunikation steht bei Fragen auch gerne persönlich zur Verfügung. 
Zentrum für Kommunikation (ekiba.de)
 
Welche Dienstfahrten kann ich wo abrechnen?
Pfarrer*innen, Diakon*innen und Lehrvikar*innen erhalten für ihren Dienst in der Gemeinde Fahrtkostenerstattung.
Die Reisekostenvergütung beträgt pauschal 63 Euro pro Monat. Sie wird automatisch, ohne Antrag an die oben genannten Personen im gemeindlichen Einsatz ausgezahlt. Wenn die Pauschale nicht ausreicht, kann der Mehraufwand mit diesem Formular nachgewiesen werden.
 
Die Reisekostenpauschale soll die Fahrtkosten im örtlichen Bereich abdecken. Einmalige Fahrten, z.B. zu Fortbildungen, zu Konventen, Dienstgespräche etc. werden davon nicht berührt.
 
Weitere Fragen dazu? In der Infothek+ gibt eine ausführliche Übersicht (FAQ): Reisekosten (ekiba.de)
 
 
Für die Abrechnung deiner Fahrtkosten nutzt du das Portal KIDICAP.Travel. (Sollte deine E-Mail-Adresse noch nicht hinterlegt sein, melden wir dich an: Kontakt.)

 
Lehrvikar*innen bekommen Fahrten von der Ausbildungsgemeinde zum Predigerseminar über jeweilige Einzelbeantragungen erstattet.
 
 
 
Diakon*innen im Traineeprogramm können zusätzlich ihre Fahrtkosten zum Mentoring wie auch zur Supervision abrechnen: Pro Sitzung muss ein Antrag ausgefüllt werden. 
Bitte beachten: es werden nur Fahrten bis maximal 1 Jahr zurückerstattet. Deshalb Fahrtkostenanträge bitte rechtzeitig einreichen.
 
Welche Dienstkleidung gibt es und wo kann ich einen Zuschuss beantragen?
 
Die Kleidung, die ein*e Pfarrer*in im Gottesdienst trägt, ist (jedenfalls meistens) der schwarze Talar mit weißem Beffchen. Du ziehst den Talar bei den meisten Gottesdiensten an und zeigst dich damit den anderen Menschen als Pfarrer*in – in der Kirche, im Kindergarten, auf dem Friedhof, beim Tauffest, im Altenheim oder an anderen Orten. 
So ein Talar hält ein Leben lang – aber in der Anschaffung ist er nicht ganz billig. Die Landeskirche unterstützt dich beim Kauf deines Talars mit 200 €. Wenn du im Vikariat bist und einen Talar gekauft hast, stelle einen formlosen Antrag bei der Personalverwaltung und der Pfarrbesoldung und lege die Quittung bei. 
 
 
 
Diakon*innen der Evangelischen Landeskirche in Baden werden im Rahmen ihres Dienstauftrages mit der öffentlichen Wortverkündigung beauftragt. Bei der Ausübung ihrer gottesdienstlichen Aufgaben können sie, wie auch Pfarrer*innen und Prädikant*innen, einen Talar als sichtbares Zeichen dieser Beauftragung tragen.
Für den Kauf eines Talars kann ein Zuschuss gewährt werden. Dazu bitte einen formlosen Antrag (mit Kopie der Rechnung) an das stellen.
 
Was ist der Dienstweg? Wer sind meine Dienstvorgesetzten? 
 
Krankmeldungen, der Dienstplan und die Anträge zur Fort- und Weiterbildung, zur Supervision oder zur Urlaubsplanung sind immer über den Dienstweg einzureichen. D. h. zunächst muss die / der Dekan*in des Kirchenbezirks den Antrag genehmigen und das Dekanat gibt dann die Entscheidung an den EOK weiter.
 
Antrag > Ältestenkreis / Kirchengemeinderat > Dekanat / Schuldekanat > Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe / z.B. Landeskirchlicher Beauftragter Herr Wejwer
 
Unmittelbare Vorgesetzte sind für Diakon*innen bei Tätigkeiten für Pfarrgemeinden, Kirchengemeinden und Kirchenbezirken die / der Dekan*in; bezogen auf den Religionsunterricht, die / der Schuldekan*in.
 
Die Funktion der mittelbaren Vorgesetzten wird vom Evangelischen Oberkirchenrat (Personalreferat) ausgeübt, d.h. für die Berufsgruppe der Diakon*innen ist es der Landeskirchliche Beauftragte Joost Wejwer (Stabsstelle Diakon*innen).
 
Welche technischen Arbeitsgeräte werden mir zur Verfügung gestellt?
 
Pfarrer*innen, Pfarrer*innen im Probedienst und Diakon*innen können, solange noch Budget vorhanden ist, über die Digitale EKIBA Endgeräte (Desktop-Computer, Notebooks, Surfaces und MacBooks – jedoch keine Smartphones) mit entsprechender Software (MS Word/ Excel/ PowerPoint/ Teams etc.) über die Landeskirche erwerben. Die Landeskirche ist Eigentümer deines Geräts. Verwaltet wird es durch einen externen Dienstleister. Es werden regelmäßig Updates installiert und bei Problemen und technischen Schwierigkeiten steht der externe Dienstleister ebenso zur Verfügung.
 
 
 
Lehrvikar*innen können, solange noch Budget vorhanden ist, über die Digitale EKIBA Endgeräte (Desktop-Computer, Notebooks und Surfaces – jedoch keine Smartphones) mit entsprechender Software (MS Word/ Excel/ PowerPoint/ Teams etc.) über die Landeskirche erwerben. Die Landeskirche ist Eigentümer deines Geräts. Verwaltet wird es durch einen externen Dienstleister. Es werden regelmäßig Updates installiert und bei Problemen und technischen Schwierigkeiten steht der externe Dienstleister ebenso zur Verfügung.
 
 
Für ALLE wichtig:
 
Wie viele Fortbildungstage stehen mir zu? Welche Fortbildungsangebote gibt es? Wo kann ich mich anmelden?
 
 
 
Pfarrer*innen stehen 14 Fortbildungstage pro Kalenderjahr zur Verfügung. Für Pfarrer*innen im Probedienst gibt es ein eigenes “FEA -Programm” – d.h. gezielte Fortbildungen für die ersten Amtsjahre. Eine Übersicht der aktuellen Fortbildungen plus die Möglichkeiten, sich online (über den Dienstweg) anzumelden, findet sich im Buchungsportal.

Ca. 6 Wochen nach Beginn des Probedienstes werden alle, die den Probedienst begonnen haben, zu einer zweitägigen Tagung eingeladen zum Austausch und weiteren Infos.
Pfarrer*innen im Probedienst werden durch ein Mentoring begleitet, ebenso besteht die Möglichkeit zur Supervision.
 
 
 
Diakon*innen haben ein Recht auf Fort- und Weiterbildung.
 
Diakon*innen, die neu starten, werden in den ersten Dienstjahren durch das Traineeprogramm inkl. Mentoring und Supervision begleitet. 
 
In den darauf folgenden Jahren können für Fortbildungen innerhalb von zwei Kalenderjahren bis zu 20 Arbeitstage verwendet werden (bei einer 100%-Stelle).
 
Eine Übersicht der aktuellen Fort- und Weiterbildungen plus die Möglichkeit, sich online (über den Dienstweg) anzumelden, bietet dir das Buchungsportal.
 
Einmal im Jahr treffen sich alle Diakon*innen in Baden zur Jahresfortbildung im Haus der Kirche (Bad Herrenalb). Vorträge zu aktuellen und relevanten Themen, praxisnahe Workshops und der kollegiale Austausch sind hier Programm.
 
 
Gemeinsam etwas bewegen: Damit das gelingt, unterstützt mich die Evangelische Landeskirche Baden und bietet mit ihren Strukturen eine verlässliche Basis. So kann ich mich ganz auf meine Arbeit konzentrieren.
 
 
Wie viele Stunden Religionsunterricht gehören zu meinem Dienstauftrag?
 
Das Regeldeputat im Religionsunterricht hängt ab von der Gemeindegröße. Es kann sich zwischen 4 - 8 Wochenstunden belaufen. In Kooperationsräumen beträgt es meist 4 – 6 Wochenstunden. Das Team kann im Kooperationsraum auch andere Stundenverteilungen untereinander vornehmen.
 
 
 
Diakon*innen haben i. d. R. ein Pflichtdeputat von sechs Stunden Religionsunterricht pro Woche (bei einem ganzen Deputat).
Zuständig für deinen Einsatz ist die / der Schuldekan*in des Kirchenbezirkes. 
 
Was ist Supervision und wo beantrage ich sie?
 
Pfarrer*innen wird von Anfang an Supervision ermöglicht. Gerade am Berufsanfang ist Supervision besonders wichtig. Sie unterstützt das Hineinfinden in die neue Rolle und erleichtert die Orientierung in den neuen Arbeitsfeldern. Sie bietet die Möglichkeit zur Reflexion und unterstützt die Ausbildung der fachlichen und persönlichen Kompetenzen.
 

 
Im Lehrvikariat gibt es Supervision in kleineren Gruppen, die sich für die Supervision zusammenfinden. 


 
Im Probedienst und danach gibt es die Möglichkeit zur Einzelsupervision. Teams bzw. Dienstgruppen vor Ort können sich ebenso supervisorisch begleiten lassen. 
 
 
 
Diakon*innen wird von Anfang an Supervision ermöglicht.
Supervision unterstützt die Ausbildung der fachlichen Kompetenz und erleichtert die Orientierung im System sozialer, diakonischer und kirchlicher Institutionen.
 
Während des Traineeprogramms ist die Supervision eine tragende Säule. Eine Auswahl möglicher Supervisor*innen wird dir dabei von der Stabsstelle Diakon*innen direkt zugeschickt.
 
Auch nach der Traineezeit kann Supervision beantragt werden:
 
Wer vertritt mich, wenn ich nicht arbeite / arbeiten kann?
 
Wer krank ist, kann nicht für die eigene Vertretung sorgen. Dies übernimmt das Schul-/ Dekanat. Bei geplanten Abwesenheiten wie Urlaub, Fortbildungen und dienstfreien Tagen wird die Vertretung im Kooperationsraum geregelt. Das Dekanat unterstützt, wenn einmal keine Vertretungsregelung gefunden werden kann.