• Du suchst Infos zu Regelungen und Gesetzen, die dich und deine Arbeit betreffen?
  • Du hast eine konkrete Frage und suchst dafür die rechtliche Grundlage?
  • Du brauchst persönliche Beratung und Unterstützung in Rechtsfragen?
Auf dieser Seite findest du relevante Rechtsthemen kurz erklärt. Und dazu hilfreiche Links auch zu Ansprechpersonen, die dich weiter unterstützen.
 
 
 
Pfarrer*in
Lehrvikar*in
Pfarrer*in im Probedienst
Diakon*in
 
Die Infos gelten für alle Berufsgruppen, wenn keine Icons abgebildet sind.
Dir fehlt eine wichtige Info? Dann freuen wir uns über einen Hinweis an himmlische-berufe@ekiba.de  
 
Wo finde ich Hilfe, wenn ich in meinem Dienst Alltagssexismus erlebe?
Beratung und Unterstützung findest Du bei der landeskirchlichen Beauftragten für Gleichstellung und Diversity:  
 
Wo bin ich als Diakon*in angestellt?
 
Diakon*innen sind direkt bei der Landeskirche angestellt.
 
"Unmittelbare Vorgesetzte sind bei Tätigkeiten für Pfarrgemeinden, Kirchengemeinden und Kirchenbezirken die/der Dekan*in; bezogen auf den Religionsunterricht, die/der Schuldekan*in. Die Funktion der mittelbaren Vorgesetzten wird vom Evangelischen Oberkirchenrat ausgeübt. Der Evangelische Oberkirchenrat legt für bestimmte Aufgabenfelder abweichende Regelungen fest."
 
Diakon*innen werden nach TVÖD-Bund bezahlt: Berufsanfänger*innen starten mit Entgeltgruppe (EG) 10. Nach erfolgreichem Abschluss des Traineeprogramms erhalten Diakon*innen EG 11.
Quereinsteiger*innen in der Aufbauausbildung starten mit EG 9b.
 
Wo finde ich Hilfe, wenn ich benachteiligt und diskriminiert werde? Wie kann ich anderen helfen?
Leider erfahren Menschen nach wie vor auch im kirchlichen Rahmen Diskriminierung durch Personen oder Strukturen. Wir wollen uns nicht damit abfinden, sondern die Diskriminierung beenden und an uns und unserer Kirche arbeiten.
 
Bei einem Wunsch nach Beratung und der Suche nach Lösungen stehen wir hörend und helfend zur Seite: Kontakt Stabstelle Gleichstellung und Diversity (ekiba.de)
 
 
Muss ich mich im Lehrvikariat privat krankenversichern?
 
Vikar*innen sind in der Regel im Beamtenverhältnis, also einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt. Damit sind sie beihilfeberechtigt und müssen sich, wenn sie die Beihilfe in Anspruch nehmen, für den Anteil der Arztrechnung, den die Beihilfe nicht übernimmt, privat krankenversichern. Es ist aber auch möglich, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Nähere Informationen findest du im

Denk dran: Wenn du dich privat krankenversicherst, musst du außerdem eine private Pflegeversicherung abschließen. 
 
 
 
Diakon*innen sind als Angestellte über die gesetzliche Krankenversicherung versichert.
 
"Wer sucht, der findet..." Infos zu Regelungen und Gesetzen, die mich und meine Arbeit betreffen, finde ich jederzeit im Netz. Bei konkreten Fragen werde ich persönlich beraten und unterstützt.
 
 
Was ist die MAV und wie unterstützt mich die Mitarbeitendenvertretung?
 
Für alle landeskirchlichen Angestellten in den Bezirken und Gemeinden – inkl. der Diakon*innen - gibt es eine Mitarbeitendenvertretung (MAV).
Kontakt:     
 
Für Diakon*innen, die im EOK eingesetzt sind, ist eine eigene MAV zuständig.  
 
Was tut die Landeskirche gegen sexualisierte Gewalt? Was kann ich tun, wenn Verdacht entsteht?
„Als Landeskirche haben wir über diesen gesellschaftlichen Auftrag hinaus besondere Verantwortung für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, die im Rahmen der Kirche geschehen ist. Im Zentrum steht der Blick auf die von sexualisierter Gewalt Betroffenen. Ihr Mut und ihre Bereitschaft, sich auf unterschiedlichen Wegen an die Landeskirche zu wenden ist entscheidend. Die Macht der Scham ist oft noch nach Jahren und Jahrzehnten massiv. Deswegen sind die Wege und Zeiten oft lang, bis Betroffene sich durchringen, die Geschichten ihrer Verletzungen zu erzählen. Es kommt darauf an, mit der Macht der Scham zu rechnen, behutsam und mit offenen Ohren zu hören, was Menschen auch durch in der Kirche Tätige angetan wurde und auch heute noch gelegentlich angetan wird.“
Landesbischöfin Heike Springhart
 
Die Weiterarbeit am Umgang mit sexualisierter Gewalt, ihre Prävention sowie deren Aufarbeitung in unserer Kirche, um Menschen vor sexualisierter Gewalt zu schützen und Betroffene zu begleiten, ist uns ein elementares Anliegen.  
 
 
Mitarbeitende können und sollen sich mit der Ansprechstelle in Verbindung setzten, wenn sie etwas beobachten, wahrnehmen oder ihnen irgendeine Situation nicht geheuer ist. Dies ist ein niederschwelliges Angebot zur Einschätzung von Situationen.
 
Wenn ein begründeter Verdacht von sexualisierter Gewalt bekannt wird und unmittelbar Interventionsmaßnahmen getroffen werden müssen, sind die Dienstvorgesetzten und die Meldestelle des Evangelischen Oberkirchenrates zu informieren, die die Meldung weiterbearbeiten und die zuständigen staatlichen Stellen informieren. Die Meldestelle ist unter erreichbar. Den Betroffenen wird eine seelsorgliche Begleitung angeboten, sofern sie dies wünschen. Die Meldestelle ist in ihrer Tätigkeit selbständig und an Weisungen nicht gebunden.
Was kann ich tun, wenn ich selbst von sexueller Belästigung oder sexualisierter Gewalt betroffen bin?
Hilfe findest du bei der Stabsstelle “Schutz vor sexualisierter Gewalt” unserer Landeskirche:     
 
 
Habe ich als Diakon*in Stimmrecht im Ältestenkreis? 
 
Mit deiner Tätigkeit als Diakon*in hast du Anteil am Auftrag der Kirche, das Evangelium in Wort und Tat zu bezeugen und wirkst in der Leitung der Gemeinde deines Einsatzortes mit.
 
Das heißt, du leitest gemeinsam mit deinen Kolleg*innen, den Pfarrer*innen, die Gemeinde.
 
Diakon*innen und Pfarrer*innen arbeiten zusammen in Dienstgruppen.
 
Diakon*innen haben Sitz und Stimme im Ältestenkreis.
 
Ich hatte einen Unfall: Was muss ich tun? Wohin wende ich mich im Schadensfall? Ich muss einen Diebstahl melden: Wer hilft mir weiter?
Die haupt- und nebenamtlich tätigen Mitarbeiter*innen wie auch die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen sind in ihrer Tätigkeit unfall- und haftpflichtversichert. 
 
Schadensfälle bitte so schnell wie möglich melden! Sonst riskierst du den Versicherungsschutz.
Schadensmeldungen sind nur an den Evangelischen Oberkirchenrat zu senden!
 
 
 
Eine diversitätssensible und inklusive Kirche und Arbeitgeberin ist mir wichtig! Bin ich hier richtig?
Herzlich willkommen!
 
Menschen in all ihrer Vielfalt arbeiten ehren- oder hauptamtlich in unserer Landeskirche.  
Wir arbeiten daran, unsere Kirche gemeinsam noch inklusiver, diverser und möglichst barrierefrei zu gestalten.  
 
Deshalb fragen wir danach, wo Menschen noch ausgeschlossen oder nicht beteiligt werden. Wir arbeiten daran, die Chancengleichheit aller zu verbessern.
 
Weitere Infos unter:
Ich habe Fragen zum Thema “geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in der Kirche”. Wo kann ich mich informieren?
Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität prägen unsere Kirche, teilen ihren Glauben und bringen sich haupt- und ehrenamtlich ein. Nur gemeinsam sind wir Kirche Jesu Christi.
 
Bei Fragen zum queer-sensiblen Kirche-Sein kannst Du Dich an unsere Stabsstelle wenden: